Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auch für kleinere Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern in Deutschland. Damit wird eine weitaus größere Anzahl von Unternehmen gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards im eigenen Geschäftsbereich sowie bei ihren Zulieferern weltweit durchzusetzen. Das LkSG trat am 1. Januar 2023 in Kraft und nahm bisher nur große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern in die Pflicht. Beim Seminar berichtet die Kanzlei Kapellmann & Partner aus ihrer Beratungspraxis, welche Herausforderungen auf Unternehmen zukommen, worauf sie achten sollten und welche Möglichkeiten sie bei der (gemeinsamen) Bewältigung haben. Link zur Anmeldung: https://www.kapellmann.de/de/veranstaltungen/230921-onlsem-kapakt-lieferkettengesetz-konrads-walter#c2156 << zurück Dokumentensammlung zur Veranstaltung:
